Die neue Wassersportsaison beginnt ab dem 22. April 2025.
Grundvoraussetzung für die Vermietung ist eine entsprechende Ausleihberechtigung in der jeweiligen Sportart. Diese können zum Teil über unterschiedliche Kursangebote erlangt werden. Die Kurse vermitteln theoretische & praktische Grundlagen sowie den versierten & sorgsamen Umgang mit dem Wassersportmaterial. Weiterhin beinhalten sie die grundlegenden Bootshausregeln sowie Naturschutzbestimmungen.
Wer eine Ausleihberechtigung erlangt hat, darf anschließend das Bootsmaterial ausleihen. Eine regelmäßige Auffrischung ist nicht vorgeschrieben, bei längerer Wassersportpause oder Unsicherheit ist der Besuch eines Auffrischungs- oder Besuch eines Einführungskurses ratsam.
Darüber hinaus können weitere Lizenzen erworben werden, z.B. VDWS-Lizenzen (Verband Deutscher Wassersportschulen) oder der amtliche Sportbootführerschein (SBF) Binnen/ See.
Die Vermietregeln für Kanu-, Segel- u. Ruderboote, Windsurfen, Stand-Up-Paddling sind zwingend zu beachten!