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Lizenzen und Berechtigungen

Die neue Wassersportsaison beginnt ab dem 22. April 2025.

Grundvoraussetzung für die Vermietung ist eine entsprechende Ausleihberechtigung in der jeweiligen Sportart. Diese können zum Teil über unterschiedliche Kursangebote erlangt werden. Die Kurse vermitteln theoretische & praktische Grundlagen sowie den versierten & sorgsamen Umgang mit dem Wassersportmaterial. Weiterhin beinhalten sie die grundlegenden Bootshausregeln sowie Naturschutzbestimmungen.

Wer eine Ausleihberechtigung erlangt hat, darf anschließend das Bootsmaterial ausleihen. Eine regelmäßige Auffrischung ist nicht vorgeschrieben, bei längerer Wassersportpause oder Unsicherheit ist der Besuch eines Auffrischungs- oder Besuch eines Einführungskurses ratsam.

Darüber hinaus können weitere Lizenzen erworben werden, z.B. VDWS-Lizenzen (Verband Deutscher Wassersportschulen) oder der amtliche Sportbootführerschein (SBF) Binnen/ See.

Die Vermietregeln für Kanu-, Segel- u. Ruderboote, Windsurfen, Stand-Up-Paddling sind zwingend zu beachten!

Kanu-Ausleihberechtigung

Die Ausleihberechtigung kann durch den erfolgreichen Abschluss eines Basiskurses erlangt werden.

Rudern-Ausleihberechtigung-Skiff (Einer)

Die Ausleihberechtigung Skiff kann durch den erfolgreichen Abschluss eines Basiskurses oder durch Teilnahme an einem Einweisungstermin erworben werden.

Rudern-Bootsführer*in Mannschaftsboot

Segeln-Ausleihberechtigung Einsteigerboote

Grundvoraussetzung für die Ausleihe von Segelbooten ist der Sportbootführerschein (SBF) Binnen Segeln. Detaillierte Informationen zum Lizenzerwerb haben wir auf der Seite "Informationen zum Sportbootführerschein" zusammengestellt (bitte unbedingt beachten!).

Sportbootführerschein Binnen - Motorboot

Der Sportbootführerschein Binnen (nur Motor) ist Voraussetzung für Motorboote, ab 15 PS bei Verbrennungsmotor bzw. ab 7 KW bei Elektromotor.

Sportbootführerschein Binnen - Segelboot

Der Sportbootführerschein Binnen ist Voraussetzung für Segelboote ab 3 m² Segelfläche auf Bundeswasserstraßen.

Segeln-Ausleihberechtigung Fortgeschrittenenboote

Um die Fortgeschrittenenboote segeln zu dürfen, müssen Sie einen Fortgeschrittenen-Kurs erfolgreich absolvieren. Grundvoraussetzung für die Buchung ist der Sportbootführerschein Binnen (Segeln).

Sportbootführerschein See

Der SBF See-Schein beinhaltet nur das Motorbootfahren, kein Segelboot!

Catamaran-Ausleihberechtigung

Voraussetzung für die Buchung der Cat-Kurse ist der Sportbootführerschein Binnen (Segeln).

Catamaran-VDWS-Lizenz

Als autorisierte VDWS-Wassersportschule kann bei uns der VDWS Grundschein Catsegeln (weltweit anerkannter Ausbildungsschein) erworben werden.

Stand-Up-Paddling-Ausleihberechtigung

Die Ausleihbereichtigung kann über den erfolgreichen Besuch eines Basiskurses erlangt werden.

Windsurfen-Ausleihberechtigung

Voraussetzung zur Erlangung der Ausleihberechtigung ist der erfolgreiche Abschluss eines Basis- bzw. Vertiefungskurses oder eines Einweisungstermins.

Windsurfen-VDWS-Lizenz

Als autorisierte VDWS-Wassersportschule kann der VDWS Grundschein Windsurfen (weltweit anerkannter Ausbildungsschein) erworben werden.