UNFALL UND VERSICHERUNGSSCHUTZ
Studierende der kooperierenden Hochschulen (vgl. AGB Punkt II, Absatz 1), die sich ordnungsgemäß zum Hochschulsport angemeldet haben, sind in den jeweils offiziell belegten Kursen im Rahmen des Hochschulsports bei Sportunfällen über die Unfallkasse Berlin versichert.
Beschäftigte sind unter bestimmten Voraussetzungen (siehe vgl. AGB Punkt X) über die Unfallkasse Berlin versichert.
Die entsprechenden Unfallanzeigen sind in unserem Downloadbereich zu finden (hier).
Für sonstige Universitätsangehörige und andere Teilnehmende am Hochschulsport besteht kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung.
Bei Wettkampfsportveranstaltungen und Sportreisen besteht kein Unfallschutz durch die Unfallkasse Berlin. Ebenso besteht kein Versicherungsschutz durch die Unfallkasse Berlin bei Sportunfällen im Rahmen von Sportangeboten, die von der ZEH nicht in eigener Verantwortung durchgeführt, sondern nur durch sie vermittelt werden.
Studierende der kooperierenden Hochschulen, die sich ordnungsgemäß zum Hochschulsport angemeldet haben, sind in den jeweils offiziell belegten Kursen im Rahmen des Hochschulsports bei Sportunfällen über die Unfallkasse Berlin versichert.
Für Beschäftigte gelten spezielle Kriterien, damit ein Versicherungsschutz über die Unfallkasse Berlin besteht. Weitere Infos sind in unseren AGB zu finden.
Alle Sportunfälle im Kursbetrieb der Freien Universität Berlin sind unverzüglich der Geschäftsstelle der ZEH, Tel. 838 53 320, zu melden (Formulare für Unfallanzeige hier). Beim Vorliegen eines Unfalls ist die Unfallkasse Berlin aber in jedem Falle verpflichtet, nach genauer Prüfung des Sachverhalts, eine Einzelfallentscheidung herbeizuführen.
Weitere Informationen über die gesetzliche Unfallversicherung erhalten Sie unter:
Unfallkasse Berlin, Culemeyerstr. 2, 12277 Berlin, Telefon: (030) 76 24 0.